Kosten und Rahmen

Gesetzlich Versicherte

Die Psychotherapie in meiner Praxis kann in vollem Umfang über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden. Bitte bringen Sie zum ersten Termin Ihre Krankenversichertenkarte mit. Eine Überweisung durch einen Arzt ist nicht notwendig.

Von Vorteil ist eine Teilnahme am Facharztvertrag ihrer Krankenkasse.

Privat Versicherte / Beihilfeberechtigte

In der Regel übernehmen die Privatversicherungen die Kosten. Der Umfang der Kostenübernahme (z.B. Stunden pro Jahr oder Höhe der Erstattung) ist allerdings von den individuellen Vertragsbedingungen abhängig. Ich empfehle Ihnen daher, rechtzeitig Informationen zu den übernommenen Leistungen und notwendigen Formalitäten bei Ihrer Krankenkasse einzuholen.

Ich berechne GOÄ 3,5 fach. Da der Kassensatz deutlich höher ist, als die übliche GOÄ 2,3 in der ärztlichen Behandlung, ist dieser Vorraussetzung für eine Anmeldung als Privatpatient*in. In den meisten Fällen wird auch dieser Satz von ihrer Krankenkasse übernommen.

Selbstzahler

Es besteht auch die Möglichkeit, die Therapiekosten als Selbstzahler*in zu tragen. Die Abrechnung erfolgt ebenfalls auf Grundlage der GOÄ. Es erfolgt keine Diagnosehinterlegung bei einer Kasse, was von Vorteil beim Abschluss von Versicherungen oder bei dem Wunsch einer Verbeamtung sein kann. Die Kosten für selbstbezahlte Behandlungen sind als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar.