In der Regel übernehmen die Privatversicherungen die Kosten. Der Umfang der Kostenübernahme (z.B. Stunden pro Jahr oder Höhe der Erstattung) ist allerdings von den individuellen Vertragsbedingungen abhängig. Ich empfehle Ihnen daher, rechtzeitig Informationen zu den übernommenen Leistungen und notwendigen Formalitäten bei Ihrer Krankenkasse einzuholen.
Ich berechne GOÄ 3,5 fach. Da der Kassensatz deutlich höher ist, als die übliche GOÄ 2,3 in der ärztlichen Behandlung, ist dieser Vorraussetzung für eine Anmeldung als Privatpatient*in. In den meisten Fällen wird auch dieser Satz von ihrer Krankenkasse übernommen.